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FAQ
Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme wird mit Versicherung bezeichnet.
Versicherung ist die planmäßige Deckung, eines im einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs
.Eine gesetzliche Definition besteht nicht. Karl Hax definiert Versicherung als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“, Alfred Manes als "die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften“.
Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben:
biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt
Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt
Allgemein werden Versicherungen anhand von drei Kriterien in Gruppen eingeteilt:
1. Schadens- und Summenversicherungen
Die Schadensversicherung deckt im Versicherungsfall den konkreten Schadensbedarf. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsart lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Rückversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung.
Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme.
2. Personen- und Nichtpersonenversicherungen
Zur Nichtpersonenversicherungen werden alle Sach-, Haftpflicht- und sonstige Vermögensversicherungen gerechnet. Beispiele sind Grundstücks- & Eigentumsversicherung
Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.
3. Aktiven- und Passivenversicherungen
Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen:
Passivenversicherungen schützen die Haftung gegenüber Dritten, d.h. es wird die Passivseite einer Bilanz geschützt, z.B. durch Produkthaftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung.
Aktivenversicherung schützen Sachwerte, die bei einem Unternehmen auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung.
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